|   Il Portalino   |   Mappa   |   MatDid   |   Formazione insegnanti   |   Studienstiftung   |   Webitalian   |  Link   |   Roberto Tartaglione   |   Veleno   |   Oslo   |   Belgrado   |  Alipes   |   Contatti


   

 

start page
wer wir sind
wo wir sind
didaktik
matdid-lehrmittel
kursarten und preise
spezialkurse
zeitplan
unterkunft
kunstgeschichte
stipendien
anmeldung
photo album
kontakte
ein tropfen im meer

      

      

 

FAQS ZUR VERMITTLUNG VON ZIMMERN   

 
Was ist der Qualitätsstandard der Wohnungen, in denen die Schüler untergebracht werden?
Es handelt sich meist um studentische Wohnungen, die das ganze Jahr über an Studenten vermietet werden, die sich in Rom aufhalten. Es sollte kein Luxus, aber ein sauberes Zimmer mit allem normalen Komfort für einen angenehmen und günstigen Aufenthalt erwartet werden. Die Zimmer in Privatwohnungen, die auch von den Hauptmietern bewohnt werden, sind natürlich etwas besser in Stand gehalten.

Was bedeutet „Einzelzimmer in Privatwohnung“?
Es wird ein Einzelzimmer in einer Wohnung vermietet, die auch von anderen Personen bewohnt wird, mit denen man Bad und Küche gemeinsam benutzt.

Kann ich in einem Doppelzimmer untergebracht werden?
Wenn man zu zweit nach Rom kommt, besteht die Möglichkeit, ein Doppelzimmer zu finden. Wer allein kommt, kann einen Platz in einem Doppelzimmer beantragen, aber die Sprachschule kann nicht dafür garantieren, dass sich im selben Zeitraum ein anderer Schüler findet, der ein Zimmer teilen kann.

Wer sind die anderen Personen, mit denen man sich die Wohnung teilt?
Das hängt davon ab – es können andere Schüler der Sprachschule sein, aber auch die Hauptmieter oder beides.

Wenn die Hauptmieter da sind, kann man diesen Aufenthalt als „Unterbringung in einer Familie“ betrachten?
Nein. Die Hauptmieter geben den Sprachschülern eigene Schlüssel und teilen Bad und Küche mit ihnen. Trotzdem geht jeder seinem eigenen Alltag unabhängig voneinander nach.

Was werde ich in der Wohnung vorfinden?
Die Sprachschule vergewissert sich, dass jedes Zimmer, das an die Schüler vermietet wird, mit allem Nötigen für den Aufenthalt ausgestattet ist: Bett, Schrank, Tisch, Bettwäsche und Handtücher (dennoch ist es ratsam, wenn die Gäste selbst Handtücher mitbringen). In der Wohnung gibt es neben einer ausgestatteten Küche normalerweise auch eine Waschmaschine. Klimaanlage, Internetverbindung und anderer Komfort sind optional und nicht standardmäßig vorgesehen.

Wird sich die Wohnung in der Nähe der Schule befinden?
Die Schule steht in Kontakt mit Wohnungen, die eine gute Anbindung an den Unterrichtsort haben und normalerweise ohne aufwändige Wechsel der Verkehrsmittel zu erreichen sind. Je früher man reserviert, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, in einem Zimmer in optimaler Lage untergebracht zu werden.

Muss ich in einer Wohnung wohnen, die mir von der Schule vermittelt wurde?
Absolut nicht – wer Freunde in Rom hat oder selbst eine gute Unterkunft findet kann gerne wohnen wo er möchte. 

Und wenn die Wohnung nicht meinen Vorstellungen entspricht?
Es liegt im Interesse der Schule, noch vor Ankunft der Schüler alle verfügbaren Informationen zur Wohnung weiter zu leiten, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass die Wohnung aus irgendeinem Grund nicht den Erwartungen entspricht, ist es möglich, sie nicht zu beziehen, vorausgesetzt, dass diese Entscheidung unmittelbar nach der Ankunft getroffen wird. Die Vermieter erhalten die vereinbarte Summe bei der Ankunft der Schüler, diese Auszahlung kann später nicht rückerstattet werden.

Wann kann ich das Zimmer beziehen, und wann muss ich ausziehen?
Die Ankunft ist für den Sonntag vor Kursbeginn vorgesehen, die Abreise für den Samstag nach Kursende.

Wer ist fürs Saubermachen verantwortlich?
Jeder ist für das Saubermachen in seinem eigenen Zimmer verantwortlich. In den Gemeinschaftsräumen ist jeder angehalten, alles sauber zu machen, was er benutzt. Dies gilt insbesondere für den Abwasch nach dem Essen und das Reinigen des Badezimmers nach der Benutzung.

Kann ich die Küche frei benutzen?
Ja, zumindest zu den Zeiten, zu denen sich die anderen Bewohner dadurch nicht gestört fühlen könnten. Hier wird etwas Feingefühl erwartet.

Kann ich einen Tag länger bleiben? Kann ich einen Tag früher kommen?
Die Wohnungen, um die es geht, sind normalerweise dafür da, in bestimmten Zeitabständen und entsprechend dem Zeitplan unserer Kurse Schüler unterzubringen. Wenn die für Ankunft oder Abreise vorgesehenen Termine abweichen, bleibt den Hauptmietern keine Zeit mehr, die Wohnung für die Ankunft der anderen Schüler vorzubereiten. In der Nebensaison gibt es manchmal die Möglichkeit, früher zu kommen oder später zu fahren; in der Hauptsaison (also im Sommer) muss man sich in der Regel anders organisieren.

Kann ich die Schule auch dann bitten, für mich eine Unterkunft zu finden, wenn ich den Kurs nicht besuchen werde?
Nein.

Können mich Freunde in der Wohnung besuchen?
Ausschließlich mit Zustimmung des Hauptmieters.

Kann ich in meinem Zimmer einen Freund unterbringen, der mich für ein paar Tage besucht?
Nein. Die Zimmer sind ausschließlich den Schülern der Schule vorbehalten, die sie reserviert haben. Auch für nur eine einzige Nacht Freunde zu beherbergen, ist nicht gestattet und verstößt sogar gegen das italienische Gesetz. Die einzige Möglichkeit besteht darin, den Hauptmieter um seine Erlaubnis zu fragen, der in diesem Fall eine Ausweiskopie des Gastes benötigt.

Schließt die Miete, die ich dem Hauptmieter zahle, alle Nebenkosten ein?
Ja. Aus diesem Grund ist insbesondere beim Stromverbrauch etwas Zurückhaltung gefragt (zum Beispiel das Licht ausschalten, wenn es nicht gebraucht wird), denn in Italien sind die Stromkosten vergleichsweise hoch. Der Hauptmieter kann nur dann einen zusätzlichen Abschlag verlangen, wenn die Schüler außerordentliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen (eine Internetverbindung nutzen, wenn es eine gibt; die Klimaanlage einschalten, falls vorhanden; für Leistungen einer Putzfrau etc.).

Gibt es Dinge, die in den Wohnungen unbedingt zu unterlassen sind?
Die einzigen wichtigen Verbote beziehen sich auf die Unterbringung von Personen ohne die Zustimmung des Hauptmieters. Alles andere ist eine Frage des Feingefühl: Vor allem gilt es, die Gemeinschaftsordnung zu respektieren und keine Beschwerden anderer Bewohner zu provozieren (dabei geht es in der Regel um Lärm, Musik mit übermäßiger Lautstärke, die nächtliche Benutzung der Waschmaschine, das Offenlassen der Fahrstuhltür etc.).